Teppichböden können im Kampf mit den Milben von Vorteil sein
Früher wurde Allergikern empfohlen, den Teppichboden zu entfernen und glatte, wischbare Bodenbeläge zu verlegen. Diese Empfehlung kann nicht mehr generell gegeben werden. Für Allergiker seien glatte Böden nur dann besser, wenn sie mindestens alle zwei Tage feucht gewischt werden - und das können nicht alle verwirklichen, so die Aussagen von Anja Schwalfenberg vom Deutschen Allergie- und Asthmabund (DAAB).
"Teppiche und Teppichböden haben sogar Vorteile für Hausstauballergiker", sagt Ernst Schröder, Geschäftsführer des Deutschen Teppich-Forschungsinstituts in Aachen. Denn die in jeder Zimmerluft enthaltenen Staubteilchen werden, wenn sie zu Boden sinken, von den Florfasern des Teppichs festgehalten. Der Staubgehalt der Luft in Räumen mit Teppichböden sei dadurch geringer als in Zimmern mit glatten Böden.
Fazit: Teppiche sind nicht generell tabu - doch geraten wird zu solchen mit kurzem Flor. Der Staubsauger entfernt davon die Staubpartikel gründlich - am besten mit einem HEPA-Filter. (Quelle: MANNHEIMER MORGEN, Ausgabe vom 28.06.2011, S. 21)
Warum Linoleum?
Lange Zeit kannte man Linoleum vor allem als Belag von Amts- und Schulfluren. Dank moderner Designs wird das strapazierfähige Material inzwischen aber immer häufiger auch in Wohnungen verlegt.
Mit dem muffigen Bodenbelag von anno dazumal hat Linoleum kaum noch etwas gemein. Die Innenarchitekten von heute setzen auf das Naturprodukt, weil es antistatisch ist und deshalb die empfindliche Büroelektronik nicht stört. Zudem ist der Belag aus Leinöl (lateinisch: linoleum), Holzmehl, Kalkstein und Jute nahezu unverwüstlich: Die Rollen der Bürostühle bringen ihn nicht in Verlegenheit.
Auch private Bauherren erkennen immer häufiger solche Vorzüge und setzen Linoleum gern in Küche oder Esszimmer ein, denn es ist nicht nur strapazierfähig, sondern ausgesprochen resistent gegen Öl und Fett. Zudem ist das Material angenehm fußwarm und elastisch und in diesen Punkten Fliesenböden überlegen. Einen zusätzlichen Vorteil haben Wissenschaftler Der TU Stuttgart experimentell nachgewiesen: Der natürliche Belag ist widerstandsfähig gegen Bakterien, Hefe und Schimmelpilze. Entsprechende Kulturen verschwanden nach vier Wochen von selbst. (Quelle: ÖKO-TEST Jahrbuch Bauen, Wohnen, Renovieren für 2004: Linoleum)
PVC Bodenbeläge
bieten gute Qualität und lange Lebensdauer. Plyvinylchlorid - kurz PVC genannt - wird seit fast einem Jahrhundert großtechnisch produziert. Seitdem wird der Werkstoff immer wieder verbessert und neuen Anforderungen angepasst. Das Material wird in vielen Produkten des täglichen Lebens verarbeitet. PVC Bodenbeläge werden seit ca. 60 Jahren produziert und kommen vor allem bei der Ausgestaltung öffentlicher Gebäude zum Einsatz. Die Gründe dafür liegen nicht nur in der hohen Strapazierfähigkeit des PVC Bodenbelags, sondern auch in dem breiten Spektrum an Farben und Designs, die den unterschiedlichsten Nutzungszwecken eines Gebäudes angepasst werden können. PVC Bodenbeläge sind unversell einsetzbar und einfach zu verlegen. Vor allem für Räumlichkeiten mit hoher Nutzungsfrequenz und hohen Hygieneansprüchen ist ein PVC Bodenbelag geeignet. Auf Grund der vielfältigen Verarbeitungsweisen von PVC Bodenbelägen findet sich für jeden Bedarf der passende Boden. Gerade im Gewerbebau passen sich PVC Bodenbeläge den oftmals unterschiedlichen Nutzungszwecken eines Gebäudes an. Kommt es im Gesundheitswesen vor allem auf die Einhaltung hoher Hygienestandards sowie die technische Verträglichkeit eines PVC Bodenbelags an, spielt im Ladenbau und Präsentationsbereich eher ein freundliches Design eine Rolle. Mehr Informationen: PVC Bodenbelaege
Doppelter Steuerbonus auf Handwerkerleistungen
Voraussetzungen für den Steuerbonus: Begünstigt sind alle handwerklichen Tätigkeiten für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen. Dazu gehört auch die Reparatur oder der Austausch von Bodenbelägen (z.B. Teppich, PVC, Design PVC, Linoleum, Laminat, etc.). In bestehenden Gebäuden sind diese handwerklichen Tätigkeiten grundsätzlich begünstigt, im Rahmen einer Neubaumaßnahme dagegen nicht. Die Handwerkerleistung erfolgt im Haushalt des Auftraggebers - es ist egal, ob man dort als Mieter oder Eigentümer lebt. (Quelle: Zentralverband des Deutschen Handwerks, Abteilung Steuer- und Finanzpolitik)
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